Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeines

Die Siccumtec GmbH führt alle Verträge auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen aus. Abweichende Regelungen werden als schriftliche Sonderabreden getroffen. Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB anzuwenden.

Bei den Abdichtungsarbeiten können die tatsächlichen Arbeiten abweichend von den angebotenen Leistungen ohne vorherige Rücksprache ausgeführt werden. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Nachträgliche Teilsanierungen und Abdichtungen werden von der Siccumtec GmbH als Sonderkonstruktion ausgeführt und liegen daher außerhalb der DIN-Normen. Das Ziel ist die Abdichtung der aufgeführten und beauftragten Bereiche.

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag bzw. Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Siccumtec GmbH zustande. Tritt der Vertragspartner nach der Auftragsbestätigung und terminierter Vertragsausführung zurück, hat die Siccumtec GmbH 6 Prozent der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen.

Preise

Preisangebote bzw. bestätigte Auftragspreise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und wenn nicht anders vereinbart bei frei zugänglicher Wand- und Bodenfläche.

Ist als Vergütung der Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, so bleibt die Vergütung grundsätzlich unverändert. Weicht jedoch die vereinbarte Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB) so ist auf verlangen ein Ausgleich der Mehrkosten zu gewähren. Die Bemessung des Ausgleichs ist auf der Grundlage der Preisermittlung anzusetzen.

Zahlungsbedingungen

Die in der Schlussrechnung ausgewiesene Forderung ist ohne jeden Abzug 5 Werktage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung auszugleichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vorauszahlung eines Betrages welcher in der Höhe im Auftrag vereinbart wurde. Die Siccumtec GmbH hat die Arbeiten für den Auftraggeber erst nach Eingang der Vorauszahlung aufzunehmen bzw. bei bereits begonnener Arbeit, diese einzustellen. Die Vorauszahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Siccumtec GmbH ist berechtigt Abschlagzahlungen in Höhe von 90 v.H. des Wertes der nachweislich erbrachten Teilleistungen geltend zu machen. Die Abgeschlossenheit der Teilleistung ist nicht erforderlich. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Die Siccumtec GmbH behält sich vor, nach Ablauf einer fruchtlosen Nachfrist vom Auftrag zurückzutreten.

Aufgaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass den Mitarbeitern der Siccumtec GmbH während der regelmäßigen und der vereinbarten Arbeitszeit freier Zugang zum Objekt gewährt wird.

Strom, Wasser sowie Sanitäranlagen stehen kostenlos zur Verfügung. Für die fachgerechte Montage von Heizkörpern und elektrischen Anlagen hat der Auftraggeber, wenn nicht anderes vereinbart, Sorge zu tragen. Behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse bzw. Befreiungen soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Auftraggeber einzuholen.

Gewährleistung

Wir übernehmen 10 Jahre die volle Gewährleistung für Injektions- und Verpressungsarbeiten. Für alle sonstigen Arbeiten gilt die Gewährleistung nach BGB. Für Schäden die von nachfolgenden Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen. Wenn der Auftraggeber auf ein Bausachverständigen-Gutachten verzichtet, oder keine Einsicht gewährt, wird die Ursache summarisch ermittelt und der Lösungsvorschlag an der naheliegendsten Ursache ausgerichtet. Für unvorhersehbare oder augenscheinlich nicht erkennbare Gebäudeschäden können zusätzliche Kosten entstehen. In diesem Fall kann der Siccumtec GmbH kein Planungs- oder Beratungsfehler vorgehalten werden. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

Haftung

Für Montage oder Umbauarbeiten, welche nicht im Auftrag aufgeführt sind, kann keine Haftung übernommen werden, ebenso für Beschädigungen an nicht fachgerecht verlegten Versorgungsleitungen. Sockelfliesen, Bodenbelag oder Beschichtungen im Bereich zur Wandfläche können im Regelfall nicht erhalten werden und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Schäden an Fußbodenheizungen sind grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde im Auftrag gesondert darauf hingewiesen bzw. ein Verlegeplan übergeben. Die Siccumtec GmbH haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus dem vom Auftraggeber bzw. fremden Sachverständigen oder Planern eingereichten Unterlagen oder Analysen ergeben.

Schlussbestimmung

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Beziehung zwischen der Siccumtec GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtstand

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sind beide Vertragspartner Unternehmer im Sinne des BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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